I be dr Eigee (Eugenie) ihr Hansl. An Allerheiliga anna 47 be i auf d´Welt komma. Mei Babba,
em Stachisa-Hannes sei Hanns ( zwoi en weil´r ja eigentlich Johannes koisa hat ), isch neaba dra
em Lendesaal bei dr Theaterprob gwea. "Wenn der Himmel hängt voller Geigen" handse gschpielt.
Wo i dann dau war, en meiner Oma ihrem Kemerle, hat Hefam-Lena nom gschria:
" Hanns, s´hat en Gigger, en Bua hasch!" Nau hand dia Theaterspieler a Blamb (Bier) oder en Johle
(Wein) dronga, ond wo mei Babba mi z´erstemaul g´sea hat, hatr en gwanda Scheiches em Gsicht
ket.
Aber eigentlich will i ja vom Soggamacha vrzehla.
Dia Filzrest dia ma en dr Filze ( Filzfabrik in Giengen oder in Offingen) gholt hat, hat ma als erstes
en Schtroifa gschnitta. Des hand moischtens d´Männer dau, well dia a besseres Augamauß ghett
hand.
Dia Schtroifa werdet dann auf n´Schusterloischt, (Bild rechts)
om dia Negel rom, aufzetelt . Von dr Öffnung oba bis zom
Ferscha wird dann emmer rom und nom gflochta. Nach dem
Flechta zieagt ma d´Negel raus, nemt da Keil raus ond nau
zieagt ma da Sogga über da Loischt. Ond daß dia Sogga
schea warm send, wird no a Woll neignäht.
Der Fuatterstoff wird zuagschnitta ond dia Fuatterwoll
(moischtens Schaufwoll) dreneiglegt ond rondrom vrnäht.
Jetzt muaß dr Sogga auf rechts romdreht werra.
Nau war des Gschäfft von meiner Oma fertig.
Jetzt send dia Sogga no zom Sohla komma.
Des hat ma blos en beschtimmte Haushalt gmacht, dau isch dann no a Sohl ausema dicka Filz
draufgleimt wora. I hau en Schulkammerad ket der isch em Wenter mit de Sogga en d´Schul
komma, der hat als Sohl en Gommi voma Mopetroifa drauf ket!
Mei Oma hat au vrzehlt daß dia Leit früher blos mit Endsogga
dra bis ens Zementwerk nach Mergelstetta zom Schaffa glaufa
send.
Mei Mama hat emmer vrzehlt daß sia Sommer wia Wenter
z´fuaß zom Steiff nach Geanga (Giengen) nei glaufa send,
ond onderwegs hand se gsonga wia d´Stara.
So jetz isch gnuag mit oberbergischem Schwäbisch,
damit de andre au ebbes vrgliggrad oder vrschtandet kommt jetzt
ebbes aus em
Stadtarchiv Giengen Bestand B, Nr.1233 und 1243:
Kalte Füße? Im Winter auf der Ostalb keine Seltenheit! Doch es gibt ein sehr gutes Mittel dagegen
- besonders unsere Mitbürger aus Burgberg können uns spontan eines empfehlen:
Endschuhe!
Was hat es nun auf sich mit diesen Enddeppern - wie sie auch genannt werden?
Diese aus Filz-Enden kunstvoll über einen Leisten geflochtenen Hausschuhe, die innen mit Abfall-
schurwolle gefüttert werden und mit Baumwollstoff ausgekleidet, auf eine dicke Filzsohle aufgeklebt
sind, wärmen alle kalten Füße und haben zudem durch ihre Farbenvielfalt ein gefälliges Aussehen.
Doch, wie kam der Endschuh nach Burgberg?
Es war im Jahr 1875, als der Musiker Franz Josef Heidler, der Trompeter und später Chorleiter bei
den Dragonern in Ulm war, eine Bauerstochter aus Waldmössing bei Oberdorf im Schwarzwald
heiratete. Die junge Frau -Sophie Rot - war in einem Ulmer Hotel Köchin gewesen. Die beiden
siedelten nach Burgberg.
Da Franz Heidler als Trompeter bei Hochzeiten in der Umgebung spielte, wurde Sophie Heidler mit
Persönlichkeiten der damaligen Zeit bekannt, unter anderem mit Frau Joos, der Schwester des
Filzfabrikanten Kommerzienrat Hähnle aus Giengen (s. Bild unten an der Mühle in Burgberg 1930)
und mit Margarete Steiff.
Durch Frau Joos wurden ihr Filzreste geliefert und
sie lernte somit aus Abfällen brauchbare Dinge
anzufertigen.
Sophie Heidler war mit Flechtarbeiten vertraut
durch das in ihrer Heimat verbreitete Anfertigen
von Strohhüten.
So begann sie aus den selbst zugeschnittenen
Filzstreifen auf Schusterleisten einfache und
brauchbare Schuhe zu flechten.
Dieses neue Handwerk entwickelte sich weiter.
Somit war der Endschuh geboren.
Ein Segen für das Örtchen Burgberg. Denn in keinem Ort des Kreises war die Not größer, da die
Gemarkung des Ortes klein und kärglich war und so nur wenigen Bewohnern eine landwirtschaftliche
Nutzung erlaubte. Die meisten Bewohner schufen sich daher andere Verdienstmöglichkeiten, um für
ihre Familien sorgen zu können. Sie mussten sich als Tagelöhner verdingen oder auf Wanderschaft
gehen - oder sie schufteten als Heimarbeiter.
Bereits im 18, Jahrhundert gab es einen Gewerbelehrer, der den Einwohnern das Korbmachen lehrte.
Andere fertigten Rechen, Bürsten, Siebe und/oder Besen. Die Frauen strickten Kleidungsstücke.
Alles das verkauften die Bewohner oder tauschten es gegen Lebensmittel ein.
Und nun gab es ein neues Produkt - so würde man heute sagen -, das in Handarbeit hergestellt
werden konnte, und das es nur in Burgberg gab:
den Endschuh.
Denn Jene Sophie Heidler verkaufte ihre Endschuhe an die Firma Stadtmüller in Giengen und gab
sie Hausierern zum Verkauf mit. Nach und nach lehrte sie vielen anderen ihrer Burgberger Nachbarn
die Herstellung Jener Endschuhe. Sie selbst stellte den Burgbergern das Material und die Arbeits-
mittel zur Verfügung und nahm als Gegenleistung die fertigen Schuhe in Empfang.
Zudem erhielten die Arbeiter Brot und andere Lebensmittel aus Sophies Krämerladen in der Hinteren
Gasse zum Tausch - oder auch gegen Geld.
Um das Jahr 1900 zahlte Sophie Heidler für ein Paar
Endschuhe in normaler Erwachsenengröße zehn
Pfennig, das war damals der Preis für einen halben Liter
Bier. Bis zu einer Mark am Tag konnte ein fleißiger
Heimarbeiter bei der Fertigstellung von acht bis zehn
Paar Endschuhen am Tag verdienen.
Ein Arbeiter in der Filzfabrik verdiente damals 1,25 Mark
am Tag.
Sicher war die Bezahlung ein Hungerlohn, da ja die ganze Familie mitarbeiten musste, um eine
ausreichende Menge an Schuhen zu flechten, aber es war in jenen schweren Zeiten eine weitere
Möglichkeit, um den Lebensunterhalt der Familie zusammenzutragen.
Ein neues Problem für den Verkauf der Endschuhe an der Haustür findet sich in den Gemeinderats-
protokollen der Gemeinde Burgberg aus dem Jahr 1926:
Bei der Sitzung am 22. Mai 1926 beschloss der Gemeinderat, beim Bezirksrat für den Oberamts-
bezirk Heidenheim gemäß § 66 der Gewerbeordnung den Antrag zu stellen, die in Burgberg
gefertigten Korbwaren und Endschuhe zu Gegenständen des Wochenmarktes zu erklären.
Warum wurde dieser Antrag gestellt? Sollten die Endschuhe zu Gegenständen des Wochenmarktes
erklärt werden, dann war es möglich, diese im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes des
Herstellers ohne Wandergewerbeschein zu verkaufen.
Da die finanziellen Mittel der Bewohner sehr spärlich waren, hafte das Einlösen eines Wander-
gewerbescheines ein neues Loch in ihr bescheidenes Einkommen geschnitten.
Bis dahin war das Hausieren im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes ohne Wandergewerbe-
schein von den Polizeibeamten anerkannt worden, da diese die Korbwaren und Endschuhe als
selbst verfertigte Waren im Sinne des § 66 der Gewerbeordnung anerkannten.
Die Bewohner waren daher auch davon ausgegangen.
Jetzt sollte diese Auffassung offiziell und amtlich besiegelt werden, um den Burgbergern auch
zukünftig dieses Recht zu sichern. Dieser Einsatz war notwendig geworden, da es zu einer Strafver-
fügung gegen einen Korbmacher gekommen war, der ohne Wandergewerbeschein seine Ware
verkauft hatte - wie bis dahin üblich.
Doch der Bezirksrat für den Oberamtsbezirk Heidenheim lehnte den Antrag mit folgender Begründung
ab:
§ 59 der Gewerbeordnung sagte aus, dass ein Wandergewerbeschein nicht notwendig gewesen
wäre, wenn im Umkreis von 15 Kilometern des eigenen Wohnortes selbst verfertigte Waren
angeboten worden wären, die Gegenstände des Wochenmarktes gewesen wären.
Diese Gegenstände des Wochenmarktes wurden dann in der Gewerbeordnung beschrieben:
u. a. Waren, die in Nebenbeschäftigung der Landleute der Gegend oder durch Tagelöhner hergestellt
wurden.
Als „Landleute" laut der Gewerbeordnung wurde die Landwirtschaft treibende Bevölkerung betitelt,
Hierzu zählten die Bewohner Burgbergs nicht. Zudem setzte das Herstellen der Waren eine gewisse
Ausbildung und Übung voraus, sodass keine Tagelöhnerarbeit vorlag.
Ein zweiter Punkt betraf die so genannte „Ortsgewohnheit", das heißt das ortsübliche, traditionelle
Herstellen der Waren. Diese stellte der Gemeinderat in seinem Antrag wie folgt dar:
„Die Anfertigung von Korbwaren (...) und von Endschuhen wird in Burgberg seit alters beinahe in
jedem Hause als Nebenbeschäftigung betrieben" und weiter „bildet diese Beschäftigung für viele
Einwohner einen nicht unwesentlichen Nebenverdienst".
Diese Ortsgewohnheit der Herstellung von Korbwaren und Endschuhen erkannte der Bezirksrat zwar
an - es musste hier jedoch die Ortsgewohnheit in Verbindung mit dem Bedürfnis nach der Ware
geprüft werden.
Bei der Frage des Bedürfnisses galt jedoch nur das Interesse der Bewohner des Absatzgebietes.
Heute würde man sagen, dass es von vornherein zu klären war, ob es auch einen Absatzmarkt für
die Produkte gäbe.
Dieses Bedürfnis nach der Erweiterung der Wochenmarktgegenstände erkannte der Bezirksrat nicht
an: Auf dem Heidenheimer Wochenmarkt waren weder Korbwaren noch Endschuhe feilgeboten
worden und daher auch nicht gängig. Kurz gesagt, nach Ansicht des Bezirksrates bestand kein
Absatzmarkt für die Waren.
Bei der Gemeinderatssitzung in Burgberg vom 13. August 1926 wurde der Beschluss gefasst,
Beschwerde gegen den Beschluss des Bezirksrates bei der Ministerialabteilung für Bezirks-und
Körperschaftsverwaltung zu führen. Gleichzeitig wurde die Bitte an die Behörde gerichtet, den
Beschluss aufzuheben und die Korbwaren und Endschuhe zu Gegenständen des Wochenmarktes
zu erklären.
Das württembergische Arbeits- und Ernährungsministerium nahm in einem Schreiben vom
11. Oktober 1926 Stellung zu dem Beschluss des Gemeinderates.
Die Beschwerde gegen den Bescheid des Bezirksrates wurde als unbegründet abgewiesen.
Zudem konnte der Bitte nach Aufhebung des Bescheides nicht nachgekommen werden, da die
zuständige Verwaltungsbehörde der Bezirksrat Heidenheim war, der auf Antrag der Gemeinde-
behörde befugt war, zu bestimmen, welche Gegenstände zu den Wochenmarktartikeln gehören.
Die Gemeindebehörde, die den Antrag stellte, musste jedoch eine Gemeinde sein, in der Wochen-
märkte stattfanden. Das war in Burgberg nicht der Fall. Daher hatte Burgberg kein Antragsrecht.
Somit beschloss der Burgberger Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 1926, die
Einwohnerschaft durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Erfordernis eines Wandergewerbe-
scheins hinzuweisen.
Vom 20. Oktober 1926 bis zum 11. November 1926 hing die „Bekanntmachung" aus.
Hiernach musste jeder, der selbst verfertigte Waren auch im Umkreis von 15 Kilometern seines
Wohnortes von Haus zu Haus anbietet, im Besitz eines Wandergewerbescheins und Straßen-
steuerheftes sein.
Heute sind es nur noch wenige Frauen, die die Kunst des Endschuhmachens verstehen.